Meine Kosten bleiben für Sie transparent!
Ich setzen mich persönlich dafür ein, Kostenrisiken für meine Mandanten zu vermeiden und Sie entsprechend zu beraten. Vor Mandatserteilung informiere ich Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Kosten, und im Fall einer streitigen Auseinandersetzung über das Kostenrisiko.
Seit 01.07.2004 gelten neue Spielregeln im Kostenrecht. An diesem Tag trat das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Seine Grundstruktur wollen wir Ihnen kurz darstellen: Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der internen Beratung und der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten.
Vor Mandatserteilung informiere ich Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Kosten, und im Fall einer streitigen Auseinandersetzung über das Kostenrisiko. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, übernehme ich die Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne auch mit dieser unmittelbar ab. Eventuell anfallende Selbstbeteiligungen rechne ich unmittelbar mit Ihnen ab.